HVZ München
Halteverbotszonen München
Genehmigung für ein Halteverbot
Um mobile Halteverbotsschilder Aufstellen und Einrichten zu dürfen, wird eine Genehmigung vom Ordnungsamt benötigt. Der Antrag muss sorgfältig und präzise Ausgefüllt werden. Die Bearbeitungsfrist in München beträgt ca. 10 - 14 Arbeitstage für einen Umzug. Gerne übernehmen wir diesen Service.
Wenn die Genehmigung (VAO) vom Ordnungsamt erteilt wurde, kann die Halteverbotszone eingerichtet werden. Die Halteverbotsschilder müssen mindestens drei volle Kalendertage vor dem Inkrafttreten aufgestellt werden um rechtsgültig zu werden.
Für einen Umzug in München reichen in der Regel 15 - 20 Meter aus, um genügend Platz zum Rangieren und zum Be-, oder Entladen zu haben. Die Halteverbotsschilder müssen auch mit dem Zusatzschild „Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen“ sowie den Gültigkeitszeitraum wie Datum und Uhrzeit versehen sein, da sie sonst ungültig sind.
Die Zeitangabe auf den Verkehrszeichen werden für den genehmigten Zeitpunkt erstellt. Erst dann werden die Halteverbotsschilder z.B. bei einem Umzug, Angeliefert und das mobile Halteverbot Eingerichtet.
Nach erfolgreichem Umzug werden die mobilen Verkehrszeichen wieder abgebaut und das Halteverbot aufgelöst.
Ob Antragstellung beim Ordnungsamt oder das Einrichten des Halteverbots, gerne übernehmen wir diese Arbeiten für Sie.
Nach erfolgreichem Umzug werden die mobilen Verkehrszeichen wieder abgebaut und das Halteverbot aufgelöst.
Ob Antragstellung beim Ordnungsamt oder das Einrichten des Halteverbots, gerne übernehmen wir diese Arbeiten für Sie.
Das Ordnungsamt kann auch bei sehr kleinen oder engen Straßen ein beidseitiges Halteverbot anordnen.
So wird ausreichend Platz geschaffen um den Verkehrsfluss durch das große Umzugsfahrzeug nicht zu behindern.
Doppelseitige Halteverbote können auch z.B. für die Anlieferung zur Baustelle oder auch für Veranstaltungen o.ä. beantragt werden.
Doppelseitige Halteverbote können auch z.B. für die Anlieferung zur Baustelle oder auch für Veranstaltungen o.ä. beantragt werden.


