HVZ München
Halteverbotszonen München
Halteverbotszone
Mobile Halteverbote sind eine wichtige Maßnahme, um temporär benötigten Raum für Arbeiten oder Anlieferungen zu schaffen. Sie ermöglichen es, dass Fahrzeuge für Umzüge, Baustellen oder andere kurzfristige Ereignisse Platz finden.
Ein Halteverbot muss vorab beantragt und vom Ordnungsamt genehmigt werden. Die Halteverbotsschilder müssen mindestens drei Tage vor dem Inkrafttreten aufgestellt werden. Gerne übernehmen wir die Antragstellung beim Ordnungsamt.
Für eine Halteverbotszone in München müssen die Verkehrszeichen den Vorschriften der StVO entsprechen sowie mit Zusatzschildern wie „Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen“ sowie den Gültigkeitszeitraum wie Datum und Uhrzeit versehen sein.
Temporäres mobiles Halteverbot für einen Umzug in München. Um die Arbeit bei einem Umzug zu erleichtern ist ein Parkplatz vor der Haustüre doch recht praktisch und erspart unnötige Wege oder Gefahren.
Es kann auch ausreichend Platz geschaffen werden um mehrere oder größere Fahrzeuge mit einem Parkplatz zu versorgen z.B. für die Anlieferung zur Baustelle o.ä.